3d-eHEAT Impressum AGB DSGVO

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand: Februar 2023

Download AGB [*.pdf] »

§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie werden mit Vertragsabschluss, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, als verbindlich anerkannt. Diese Geschäftsbedingungen sind auch die Rechtsgrundlage für alle Folgegeschäfte, selbst wenn sie für diese mit dem Vertragspartner nicht jedes Mal gesondert vereinbart werden. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Bei der Erbringung von Lieferungen und Leistungen ist der Stand der Technik, aber auch anerkannte Berufs- und Standesregeln, zu beachten.

§2 Vertragsabschluss

In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behält der Verkäufer sich ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach der Auftragsbestätigung oder einer von 3D-eHEAT und vom Vertragspartner bestätigten, schriftlichen Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung ist vom Vertragspartner auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu einem gesonderten Termin und Preisvereinbarungen führen.

§3 Leistungserbringung

3D-eHEAT ist bestrebt die vereinbarten Termine der Erfüllung nach Maßgabe der Möglichkeiten möglichst genau einzuhalten. Leistungen können nach Wahl von 3D-eHEAT durch Mitarbeiter von 3D-eHEAT selbst oder durch selbstständige Dritte (Montagepartner) im Auftrag von 3D-eHEAT erbracht werden. Soweit die Lieferung und Leistung teilbar sind, kann sie durch 3D-eHEAT auch in Teilen erbracht werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Transport von Lieferungen auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner sorgt dafür, dass 3D-eHEAT auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Vertrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht erhält und 3D-eHEAT von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von 3D-eHEAT bekannt werden. Ebenso hat der Vertragspartner die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Leistungen zu schaffen. Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Vertragspartner verhindert, so ist 3D-eHEAT berechtigt auf Erfüllung zu bestehen oder Schadenersatz in Höhe des gesamten Entgeltes zu begehren. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten von 3D-eHEAT einen wichtigen Grund darstellen, so hat 3D-eHEAT nur Anspruch auf das den bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Entgelts. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Vertragspartner die bisherigen Leistungen verwertbar sind.

§4 Zahlungsbedingungen und Verzug

Sofern nicht abweichend in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung vereinbart, sind 50% der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 40% bei vereinbarten Montagetermin bzw. nach Fertigstellung der Arbeiten, und 10% nach Abnahme zum ordentlichen Gebrauch zur Zahlung fällig. Auf das Recht auf Sicherstellung gemäß § 1170b ABGB wird hingewiesen. Bei Auftragssummen ab € 10.000,00 (inkl. USt.) kann von der 3D-eHEAT eine Zahlungsgarantie Ihres Bankinstitutes, innerhalb von zwei Wochen, nach Auftragserteilung (vor dem Bestellwesen) in der Höhe der entsprechenden Auftragssumme (inkl. USt.) verlangt werden. Die Zahlungen haben gemäß der Auftragsbestätigung zu erfolgen. Ungewidmete Zahlungen werden zuerst auf Mahnspesen, dann auf Zinsen und dann auf die älteste offene Forderung angerechnet. Als Verzugszinsen werden 12% p.a. vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger Übergabe der Garantie verschieben sich die weiteren Liefer-, Montage und Fertigstellungstermine entsprechend. Bei reiner Handelsware gilt eine Zahlungsfrist von 10 Werktagen, ab Rechnungsdatum, ohne Abzüge. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Eine Aufrechnung von vereinbarten Zahlungen mit Gegenforderungen durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist gerichtlich bestimmt. Der Vertragspartner anerkennt das Recht von 3D-eHEAT, dass Forderungen grundsätzlich zediert oder veräußert werden können. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung oder Leistung durch 3D-eHEAT. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist 3D-eHEAT berechtigt, jede Tätigkeit und Lieferung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Die bisherigen Leistungen von 3D-eHEAT werden abgerechnet und hat der Vertragspartner diese Kosten zu tragen. Weitergehende Ansprüche von 3D-eHEAT auf vollständige Leistung und Bezahlung sowie Schadenersatz bleiben 3D-eHEAT vorbehalten. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist 3D-eHEAT berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gleichermaßen.

§5 Preise und Angebote

Die angeführten Preise sind Nettopreise (ohne USt.). Wir sind berechtigt, aufgrund gestiegener Lohn- bzw. Lohnnebenkosten, sowie gestiegener Materialkosten (auch aufgrund von Währungsschwankungen beim Import von Rohstoffen bzw. Komponenten von Zulieferern) die Erhöhung im angemessenen Umfang an Sie weiter verrechnen, wenn zwischen Beauftragung und Montageantritt bzw. Lieferung unsere EK-Preise steigen, wenn z.B. die Rohstoffpreise gestiegen sind. Unsere Informationen sind unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe einer Bestellung. Ein Vertrag kommt daher erst durch firmenmäßige Zeichnung einer Auftragsbestätigung oder eines Kostenvoranschlages zustande. Eine bloße Zugangsbestätigung nach Erhalt einer Bestellung gilt noch nicht als Auftragsbestätigung oder Kostenvoranschlag (siehe §6).

§6 Auftragsbestätigungen

Nach Annahme des von uns gelegten Angebotes erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung, die innerhalb von 8 Werk-Tagen ab Ausstellungsdatum firmenmäßig gefertigt an uns zu retournieren ist. Wird die Auftragsbestätigung später als 8 Werk-Tage an uns retourniert, verlängern sich die Liefer-, Montage- und Fertigstellungstermine entsprechend. Weicht unsere Auftragsbestätigung vom ursprünglichen Angebot ab und widersprechen Sie nicht innerhalb von 8 Tagen schriftlich, so gelten diese Abweichungen als genehmigt. Ein von Ihnen gegengezeichnetes Angebot gilt als Auftrag und Auftragsbestätigung.

§7 Liefertermine, Montagetermine, Fertigstellungstermine

Die endgültigen Termine und Fristen, sofern sie nicht bereits in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt und sind von beiden Vertragspartnern einzuhalten. Vereinbarte Fristen beginnen erst, wenn die konkrete Ausführung des Vertragsgegenstandes mit uns in allen Einzelheiten vereinbart ist. Nachträgliche Änderung des Vertragsgegenstandes, soweit nicht eine bloße Einschränkung unseres Leistungsumfanges besteht, unterbrechen vereinbarte Fristen, die erneut zu laufen beginnen und vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Wir behalten uns vor Teillieferungen vorzunehmen, sowie diese gesondert und sofort zu verrechnen. Sind wir mit der Lieferung des Vertragsgegenstandes in Verzug, so können Sie schriftlich eine mit Rücktrittsdrohung verbundene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen. Erfolgt innerhalb dieser Nachfrist keine Lieferung so sind Sie berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, stehen Ihnen nur zu, wenn der Lieferverzug bzw. die Nichtlieferung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht. Wird der Vertragsgegenstand nach dem vereinbarten Liefertermin aus nicht von uns zu vertretenden Gründen für Sie aufbewahrt, so tragen Sie die Leistungs- und Preisgefahr für die Zeit der Lagerung. Wir sind in diesem Fall berechtigt, den Vertragsgegenstand für Sie bei einem Lagerhalter einzulagern oder, falls eine Lagerung bei uns erfolgt, Kosten zu berechnen, wie sie ein Lagerhalter üblicherweise berechnen würde. Liefertermine sind bei Montagearbeiten Fertigstellungstermine. Bei Montagen müssen Sie den Montagebeginn Termin einhalten, insbesondere die Zugänglichkeit zum Objekt gewährleisten, entsprechende Vorleistungen wie Trocknungszeiten berücksichtigen und die notwendigen Energien wie Strom, Wasser, etc. kostenlos zur Verfügung stellen und eine Montage nach den geltenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen ermöglichen (WC, Beleuchtung, Heizung, usw.), und die Bestimmungen des Bauarbeiten Koordinationsgesetzes einhalten, ansonsten sind wir berechtigt, Lagerungskosten zu berechnen. Die Arbeits- und Oberflächentemperatur darf bei Montageantritt und während der Montage 10°C nicht unterschreiten. Sollte dies nicht beim Montageantritt und bis Ende der Montage erfolgen, so ist eine ordnungsgemäße Ausführung des Heizanstrichs nicht möglich. Verzögern sich die Liefer-, Montage- oder Fertigstellungstermine trotz Leistungsbereitschaft unsererseits aus in Ihrer Sphäre liegenden Umständen (z.B. Verzögerung von Vorarbeiten, keine Zugänglichkeit zum Objekt, Oberflächentemperatur, usw.), sind alle daraus entstehenden Nachteile und Schäden (z.B. Lagergebühren von Lieferanten, Preiserhöhungen) von Ihnen zu tragen. Lieferverzug und Folgeschäden durch Verschub anderer Aufträge werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Vereinbarte Zahlungstermine sind in diesem Fall ungeachtet der Verzögerung der Liefer-, Montage- oder Fertigstellungstermine einzuhalten.

§8 Stornierung

Eine Auftragsstornierung bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. § 1168 ABGB wird einvernehmlich abbedungen. Im Falle der Stornierung haben Sie eine Stornogebühr in der Höhe von 25% der Auftragssumme zu entrichten. Wir behalten uns jedoch vor, jenen Nachteil, der uns entstanden ist und durch die Stornogebühr nicht gedeckt ist (insbesondere das darüber hinausgehende Honorar), gesondert geltend zu machen. Wir behalten uns das Recht vor, innerhalb von 8 Werk-Tagen ab Erhalt einer unterfertigten Auftragsbestätigung oder eines gegengezeichneten Kostenvoranschlages ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurückzutreten.

§9 Abnahme, Mängelrüge

Lieferungen und Leistungen gleich welcher Art, insbesondere auch zur Verfügung gestellte Daten und Anlage sind durch den Vertragspartner unverzüglich zu kontrollieren und Mängelrügen umgehend schriftlich zu erstatten. Unterlässt der Vertragspartner die Prüfung von Lieferungen und Leistungen, oder Mängelrügen, verzichtet er auf jedweden Schadenersatz, der ihm auf Grund von Mängeln entsteht. Individuell erstellte Anlage bedürfen einer Abnahme spätestens 4 Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von 4 Wochen ohne Abnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Anlage mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als mangelfrei angenommen. Bei Einsatz der Anlage im Betrieb durch den Auftraggeber gilt die Anlage jedenfalls als mangelfrei angenommen. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung oder Leistung nach Abnahme schriftlich erfolgen.

§10 Gewährleistung

Die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners beschränken sich auf Verbesserung, Preisminderung sowie Nachtrag des Fehlenden. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt die Abnahme, Lieferungen und Leistungen wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen. Für Änderungen an der Anlage, die durch Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung. Liefer- und Leistungsverzögerungen sowie Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Anlage oder Ware gestellt entstehen, werden von 3D-eHEAT nicht vertreten und können nicht zum Verzug von 3D-eHEAT führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Vertragspartner. Im Falle unberechtigter Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist 3D-eHEAT berechtigt, die angefallenen Kosten dem Vertragspartner mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen.

§10 Haftung

Wir haften Ihnen gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die von 3D-eHEAT erbrachten Leistungen (insbesondere Planungsleistungen) basieren auf Unterlagen und Informationen des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche, selbst veranlasste, oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, übernimmt 3D-eHEAT keine Haftung. Allfällige zivilrechtliche Verfahren nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (inklusive Schlichtungsverfahren) können durch die Beratung und Planung aufgrund der rechtlichen Gestaltung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes nicht ausgeschlossen werden. Eine Haftung von 3D-eHEAT für Ansprüche, die von Betroffenen gegen den Auftraggeber erhoben werden, ist ausgeschlossen. Eine Haftung von 3D-eHEAT für Mangelfolgeschäden ist daher ausdrücklich ausgeschlossen.

§11 Eigentumsvorbehalt und Rücknahmerecht

Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von 3D-eHEAT. Erst mit Bezahlung des vollständigen Betrages geht das Eigentum an dem Gegenstand ohne weiteres an den Vertragspartner über. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auf jene Geldbeträge, die auf Grund der Veräußerung der von 3D-eHEAT erbrachten Lieferungen und Leistungen beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber ist zur gesonderten Aufbewahrung dieser Geldbeträge verpflichtet. Von Maßnahmen, welche den Eigentumsvorbehalt gefährden könnten, ist 3D-eHEAT sofort zu verständigen. Der Auftraggeber trägt alle Kosten eines Interventionsverfahrens und aller Abwehrmaßnahmen, die 3D-eHEAT für erforderlich erachtet. Sollten Sie die Lieferungen schon vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises weiter veräußern, treten Sie schon jetzt im Voraus allfällige Forderungen an uns ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung der Lieferungen entstanden sind. Wir behalten uns das Recht der Rückholung (Entfernung) der von uns gelieferten Ware unter Aufrechterhaltung des Vertrages vor, wenn bei Fälligkeit trotz Mahnung keine vollständige Bezahlung erfolgt.

§12 Schriftform, Unverbindlichkeit mündlicher Zusagen

Jegliche Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftlichkeit. Auch sonstige Zusagen oder Vereinbarungen haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Mündliche Absprachen sind für uns somit unverbindlich.

§13 Loyalität und Geheimhaltungspflicht

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie verpflichten sich weiters Kenntnisse, gleich welcher Art, über den Vertragspartner geheim zu halten und weder Daten noch Unterlagen, gleich welcher Art, an unbefugte Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung ist auch an Dritte, die bei der Erfüllung der wechselseitigen Leistungen beigezogen werden, zu überbinden.

§14 Urheberrecht, geistiges Eigentum

Sämtliche Planungs- und Agenturleistungen der 3D-eHEAT, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Muster, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, technische Unterlagen, Kataloge, Abbildungen und dergleichen) bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im (geistigen) Eigentum der 3D-eHEAT und können jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung dieser Leistungen für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck. Jede darüber hinausgehende Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Veränderung, Veröffentlichung und/oder Vorführung unserer Leistungen durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte darf nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an unseren Leistungen für den vereinbarten Verwendungszweck setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von uns in Rechnung gestellten Honorare voraus. Sofern der potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von 3D-eHEAT Ideen, Konzepte oder dergleichen präsentiert wurden, die bereits vor der entsprechenden Präsentation bei dem potenziellen Kunden bestanden haben, so hat er dies binnen 8 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung des Entstehens bzw. der Entwicklung des in Frage stehenden Konzepts erlauben, bekannt zu geben. Sofern dies nicht erfolgt, gilt als vereinbart, dass 3D-eHEAT dem potenziellen Kunden eine für ihn vollkommen neue Idee bzw. ein vollkommen neues Konzept präsentiert hat.

§15 Allgemeinbedingungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in A-6800 Feldkirch vereinbart. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes auf Verträge wird ausdrücklich ausgeschlossen. Als Erfüllungsort für alle Leistungen wird, soweit die Auftragsbestätigung nichts anderes enthält, der Standort von 3D-eHEAT in A-6922 Wolfurt vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Sie sind ebenso wie die Aufhebung dieser Schriftformklausel nur in schriftlicher Form zulässig und wirksam. Andere als diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von uns nicht akzeptiert und sind somit nicht Vertragsbestandteil.

§16 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass bei allen Leistungen und Vorleistungen, welche 3D-eHEAT zur Auftragserfüllung vom Kunden zur Verfügung gestellt werden (wie etwa Unterlagen, Fotos, Logos, etc.), die Rechtsverhältnisse hinsichtlich dieser Leistungen und Vorleistungen so beschaffen sind, dass 3D-eHEAT bei der Erfüllung der Vertragspflichten keinen Eingriff in die Immaterialgüter-, Leistungsschutz-, Know-how- und/oder Bearbeitungsrechte eines Dritten zu verantworten hat. Der Kunde ist daher verpflichtet, hinsichtlich seiner Leistungen und Vorleistungen ein umfangreiches Nutzungsrecht vorab durchzuführen und garantiert, dass seine von ihm sodann an die 3D-eHEAT zur Verfügung gestellten Leistungen und Vorleistungen frei von Rechten Dritter sind oder dem Kunden entsprechende Nutzungsrechte an den Rechten Dritter eingeräumt worden sind. Der Kunde hält die 3D-eHEAT in diesem Zusammenhang hinsichtlich sämtlicher wettbewerbsimmaterialgüterrechtlicher und ähnlicher Ansprüche von Dritten vollkommen schad- und klaglos, und hat die 3D-eHEAT sämtliche allenfalls aus einer derartigen Inanspruchnahme durch Dritte entstehenden Nachteile, Schäden und Kosten (insbesondere auch Anwaltskosten) verschuldensunabhängig zu ersetzen. Korrespondierend dazu verpflichtet sich der Kunde, 3D-eHEAT unverzüglich darauf hinzuweisen, wenn derartige Ansprüche von Dritten erhoben werden.

§17 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden (sofern es sich dabei um eine natürliche Person handelt) oder von diesem bereitgestellten personenbezogenen Daten, werden ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG, TKG) verarbeitet. Zum Zweck der Vertragsabwicklung werden folgende personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet: Name/Firma, Geschäftsanschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Firmenbuchnummer, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer. Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) und deren Bereitstellung ist Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Ohne diese Daten kann die 3D-eHEAT den Vertrag nicht abschließen. Eine Weiterleitung dieser Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zum Zweck der Vertragsabwicklung oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist (bspw. an Kreditinstitute). Nach Beendigung des Vertrages mit dem Kunden werden die Daten aus dem Vertragsverhältnis gelöscht, wenn diese zur Erfüllung des mit der Verarbeitung verfolgten Zwecks und zur Abwehr von möglichen Rechtsansprüchen des Kunden nicht mehr erforderlich sind und sofern der Löschung nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. 3D-eHEAT hat weiters ein berechtigtes Interesse daran, zum Zweck der Eigenwerbung auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis; Verarbeitung auf der Grundlage gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Dem Kunden stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Sollte der Kunde glauben, dass die Verarbeitung seiner Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder datenschutzrechtliche Ansprüche sonst verletzt worden sind, ist eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde möglich. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

§18 Schlussbestimmung

Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abweichung von der Schriftformerfordernis. Sollte ein Begriff oder eine Bestimmung dieses Vertrages für ungültig, unwirksam oder undurchführbar erklärt werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB. Um die Undurchführbarkeit und Unwirksamkeit zu vermeiden, ist die undurchführbare oder unwirksame Bestimmung berichtigend so auszulegen, dass die ursprüngliche Absicht der Parteien so weit wie möglich erhalten bleibt. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke. Die Vertragsteile vereinbaren die Geltung des österreichischen Rechts mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht Feldkirch.